FDP Herzogtum Lauenburg

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Start Rede im Kreistag zum Verwaltungsrat des Regionalen Bildungszentrums

Rede im Kreistag zum Verwaltungsrat des Regionalen Bildungszentrums

Herr Blanke und Herr Links, ich schließe mich gern meinen Vorrednern an und danke Ihnen sehr für Ihre engagierte Arbeit in den letzten Monaten.
Der Träger der bisherigen Beruflichen Schulen ist der Kreis und Entscheidungen, die zukünftig in der Verantwortung des Verwaltungsrates des RBZ liegen, wurden bisher vom Kreistag getroffen. Die vorgeschlagene Besetzung des Verwaltungsrates spiegelt die Mehrheitsverhältnisse der Parteien im Kreistag wider und das halten wir für eine gerechte Lösung – auch für die Zukunft.

Uns war außerdem wichtig, dass dieses Gremium nicht nur mit Abgeordneten der zwei größeren Parteien besetzt ist, sondern ebenso kleinere Parteien vertreten sind, die die Entscheidung zur Umwandlung der Beruflichen Schulen in ein RBZ mitgetragen haben.
Dass wir dadurch zwei Personen mehr im Verwaltungsrat haben werden gegenüber dem SPD-Antrag, sehe ich nicht kritisch. Im Gegenteil. Es gibt für die Mitglieder – mit Ausnahme des Vorsitzenden – keine Stellvertreter und von anderen RBZ-Verwaltungsräten weiß ich, dass immer mal jemand fehlen kann.
Ein Vertreter der Verwaltung mit beratender Stimme im Verwaltungsrat ist insbesondere dann wichtig, wenn z.B. der Landrat mal verhindert sein sollte. Dann kann der Stellvertreter von der Verwaltung unterstützt werden.
Herr Welsch, es ist löblich und verständlich, dass Sie sich für die Belange Jugendlicher, Schülerinnen und Schüler einsetzen. Auch wenn sich nicht immer alles realisieren lässt. Ihre Kritik, dass an dem neuen RBZ Schüler nichts zu sagen haben, ist jedoch unberechtigt. Das oberste Schulorgan ist die Pädagogische Konferenz, in der nach dem bestehenden SchulGesetz § 108 Abs. 1 die Mitwirkung der Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler in einem RBZ stattfindet.
Verwaltungsräte sind Gremien mit Kontroll- und Lenkungsfunktion. Der RBZ Verwaltungsrat übernimmt Funktionen, die bisher der Kreistag wahrgenommen hat. Mit der neuen Rechtsform eines RBZs wurde im SchulGesetz vorgegeben, dass auch Mitglieder auf Vorschlag der Pädagogischen Konferenz im Verwaltungsrat vertreten sind. Die Mitglieder im Verwaltungsrat übernehmen eine entsprechend hohe Verantwortung, auch die von der Pädagogischen Konferenz vorgeschlagenen Mitglieder.
Man muss bedenken, dass Schülerinnen und Schüler längstens 3 Jahre während ihrer Ausbildung in der Berufsschule sind. Eine kontinuierliche Mitbestimmungsarbeit von Schülern und auch von Eltern, die ja auch nur die unter 18jährigen vertreten, ist also nur in einer begrenzten Zeit möglich. Daher haben wir in der Satzung aufgenommen, dass von der Pädagogischen Konferenz Lehrkräfte benannt werden. Das ist keine Sonderregelung in unserem Kreis, sondern das hat beispielsweise auch der Kreis Steinburg in seiner RBZ-Satzung realisiert.
Wenn man sich die Aufgaben, die der Verwaltungsrat hat, durchliest, dann sollte eigentlich jedem klar sein, dass wir möglichst viele Mitglieder mit entsprechender Wirtschaftskompetenz und Erfahrung haben sollten. Und es geht darum, dass mit diesem Gremium die Interessen des Schulträgers, der schließlich auch haftet, gewahrt werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den SPD-Antrag abzulehnen und der Verwaltungsvorlage zuzustimmen.

 

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