Die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg ist weit besser durch die Stürme
der Finanzmarktkrise gekommen, als manch anderes öffentliches Institut.
Konzentration auf ein Marktsegment, das man kennt und durchschaut und
die Begrenzung der eingegangenen Risiken haben sich gelohnt.
Erneut steht unsere Kreissparkasse vor einer Belastungsprobe, und wieder
handelt der Vorstand vorausschauend. Niemand kann heute sagen, was aus
den Anteilen der Sparkassen an der HSH-Nordbank wird, und niemand weiss,
ob der Solidarverband der Sparkassen in Schleswig-Holstein für Ausfälle
bei Mitgliedern aufkommen muss. Der Vorschlag an die Gremien, eine
strategische Zusammenarbeit mit der HASPA einzugehen, um für alle
Eventualitäten gewappnet zu sein, ist richtig und zukunftsweisend.
Die HASPA ist eine Stiftung alten Hamburger Rechts, eine dem Gemeinwohl
verpflichtete öffentliche Sparkasse und keine gierige Heuschrecke.
Hundert mal so groß wie die KSK kann sie Dienstleistungen erbringen, zu
der die marode HSH Nordbank nicht mehr in der Lage ist. Mit einer nach
dem neuen Sparkassengesetz zulässigen Minderheitsbeteiligung von 25 %
würde die Eigenkapitalbasis verbreitert.
Erneut ist Verlass auf die Sozialdemokraten, die 2007 vor dem
Hintergrund der aufziehenden Finanzkrise eine Diskussion über einige
Euro Kontoführungsgebühr für erforderlich hielten: Mit ihrem seltenen
Talent, bei der KSK auf dem falschen Bein "Hurra!" zu rufen, legen sich
SPD und Linke im Kreis quer, fürchten schleichende Privatisierung und
Schlimmeres. Das geänderte Sparkassengesetz sieht aber ganz anderes vor!
Es dürfen sich nur solche Institute beteiligen, die selbst Mitglied in
einem Sparkassen & Giroverbandes sind, also gerade keine
Privatinvestoren, Banken, Fonds etc. Sie haben keine Chance, unter
Berufung auf den freien Kapitalverkehr eine Beteiligung zu verlangen.
Und auch gegen die Sanierung der Kommunalfinanzen durch den Verkauf von
Anteilen hat das Land wirksame Sicherungen eingezogen: Erlöse müssen 10
Jahre als stille Anteile in der Sparkasse verbleiben. Das Land darf
nicht verlangen, zum Haushaltsausgleich Anteile zu veräußern. Das neue
Sparkassengesetz ermöglicht der KSK vielmehr eine solide
Eigenkapitalausstattung, sichert Arbeitsplätze und Bestehen des
Instituts und sorgt dafür, dass den Gemeinden auch weiter Gewerbesteuern
zufließen können.
Aufgabe des Kreistages ist es, das Vermögen der Kreissparkasse und
seiner Kunden zu schützen, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen
kann: Sie soll den Mittelstand mit Krediten versorgen, um so
Arbeitsplätze zu sichern und neu zu schaffen. Irgendwann müssen auch SPD
und Linke ihre Eigentümerfunktion gegenüber der Kreissparkasse annehmen.
Mal vermeintlicher Kundenanwalt, mal verhinderter Betriebsrat: Wer so
durch den politischen Raum irrlichtert, wird seiner Verantwortung nicht
gerecht.



Leserbrief zu KSK und SPD-Kritik