Integration
Derzeit wird ein Landesintegrationsgesetz erarbeitet, das klare Integrationsziele für
das Land und die Kommunen definiert und den Weg dorthin mit den entsprechenden
Maßnahmen unterlegt. Die Kommunen müssen bei der Integration unterstützt werden.
In der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden
vom 11.1.2018 wurde beschlossen, dass die Regelungen zur Integrationspauschale fortgeschrieben werden. Die Integrations- und Aufnahmepauschale (IAP) wird auf 500 Euro,
der Festbetrag auf 17 Mio. Euro festgesetzt.
Die Kommunen werden weiter vom Land in ihrer wichtigen Funktion für die Integration unterstützt. Gegenüber dem Bund wird sich die Koalition dafür einsetzen, dass auch dieser seine finanzielle Verantwortung gegenüber den Kommunen nicht vernachlässigt. Schon kurz nach der Ankunft soll mehr Augenmerk auf die Vermittlung von Kompetenzen, insbesondere der Sprachkompetenz, gelegt werden. So sollen schon vor der Verteilung auf die Kommunen zukünftig erste wichtige Integrationsschritte geleistet werden, die dann zu vertiefen sind.
Rückführung/Asylverfahren
Bei Menschen, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben, müssen Rückkehrpflichten konsequent durchgesetzt werden. Hierzu gibt es ein integriertes Rückführungsmanagement, das zuerst auf Beratung und damit auf freiwillige Ausreise setzt. Sollte keine freiwillige Ausreise stattfinden, müssen alle rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung der Rückkehrpflicht ausgeschöpft werden.
Deshalb wird in Schleswig-Holstein eine Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt eingerichtet, an der sich die Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beteiligen. Insgesamt müssen die Asylverfahren beschleunigt werden. Verfahrensführende Stelle ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Maßgeblicher Einfluss kann daher nur auf Bundesebene ausgeübt werden. Soweit das Land Handlungsspielräume hat, sollen diese ausgenutzt werden.
So werden an den Verwaltungsgerichten die Stellen für die Bearbeitung der Asylverfahren aufgestockt, um eine schnellere Verfahrensdauer zu gewährleisten.
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