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FDP und Straßenausbaubeiträge

Hintergrund

Bis jetzt bestand eine Pflicht der Kommunen, von den Grundstückseigentümern Straßenausbaubeiträge

zu erheben, wenn die Straße um- oder ausgebaut wird. Diese Regelung wurde von der Koalition aus SPD,

 

Grünen und SSW eingeführt, nachdem zuvor, unter der CDU/FDP-Regierung, den Kommunen die Wahlfreiheit

eingeräumt wurde, ob sie Beiträge

 

erheben möchten oder nicht.

 

 

Letzte Gesetzesänderung

 

Die jetzt vom Landtag verabschiedete Gesetzesänderung beinhaltet nur die Beseitigung der Pflicht zum

Erheben von Straßenausbaubeiträgen. Die Kommunen können weiterhin Beiträge erheben, müssen es

aber nicht.

Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu (S. 10):

„Ziel ist es, dass die Kommunen im Rahmen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in die Lage versetzt werden, ihrer Verpflichtung zum Ausbau kommunaler Straßen nachzukommen.“

 

Die Jamaika-Koalition geht noch über den Koalitionsvertrag hinaus und wird bis zur Reform des FAG Ende 2020 die Kommunen nach der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden vom 11.1.2018 mit zusätzlich jährlich 15 Mio. Euro unterstützen. So werden sie dem Ausbau der kommunalen Infrastruktur besser nachkommen können. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass möglichst viele Kommunen in Zukunft auf die Straßenausbaubeiträge verzichten können.

 

 

 

 

 

Handlungsoptionen der Kommunen

 

Die Kommunen haben durch die Änderung des Gesetzes nunmehr verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Wenn die Gemeinden nicht auf Straßenausbeiträge verzichten, können sie auch das weiterhin bestehende Instrument der „wiederkehrenden Beiträge“ anwenden. Bei diesem Vorgehen werden die Beiträge auf ein bestimmtes Abrechnungsgebiet umgelegt. Dieses Verfahren ist sehr verwaltungs- und daher kostenintensiv. Auch gibt es Unsicherheiten bei der Abgrenzung des Abrechnungsgebiets.

 

Der Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen soll nicht zu Nachteilen hinsichtlich der Kreditaufnahme von Gemeinden führen, wie in der Gesetzesbegründung klargestellt wird. Auch für Fehlbetragszuweisungen bleibt der Verzicht unberücksichtigt. Gemäß Erlass zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen vom 31.7.2017 führt ein Verzicht auf Erhebung der höchst möglichen Straßenbaubeiträge nur für die Jahre, in denen die Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich vorgeschrieben ist, zur Minderung des anerkennungsfähigen Betrags im Rahmen der Fehlbetragszuweisungen.

 

 

 

Ziel ist es, die Straßenausbaubeiträge komplett abzuschaffen. Die jetzt verabschiedete Änderung sollte aus Sicht der FDP daher nur ein Zwischenschritt sein.

 

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