Zum Urteil des EuGH, dass Kirchen die Konfessionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung nur aufstellen dürfen, wenn diese für die berufliche Tätigkeit notwendig und verhältnismäßig ist, erklärt der rechts- und kirchenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH, denn sie bestätigt unser Rechtsverständnis, dass kein Mensch und keine Institution in unserem Land außerhalb unserer Rechtsordnung stehen kann.
Es bestätigt unsere feste Überzeugung, dass auch Kirchen und andere weltanschauliche Organisationen trotz ihrer besonderen rechtlichen Stellung das Diskriminierungsverbot grundsätzlich zu achten haben. Die Konfessionszugehörigkeit darf nur Einstellungsvoraussetzung sein, sofern dies für die zu besetzende Stelle notwendig, geboten und verhältnismäßig ist. Dies muss gerichtlich überprüfbar sein. Alles andere wäre für einen Rechtsstaat unerträglich, denn Kirchen und die mit ihr verbundenen Institutionen bewegen sich schließlich nicht in einem rechtsfreien Raum, der der Justiz entzogen wäre.
Die Entscheidung des EuGH schafft Klarheit, unter welchen Voraussetzungen eine Ungleichbehandlung von Bewerbern im Hinblick auf ihre Religionszugehörigkeit gerechtfertigt ist. Die hier von EU und Bund aufgestellten Hürden gelten auch für Kirchen und sonstigen weltanschaulichen Organisationen.“
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