„So sehr ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes begrüße, mit der die Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung einer 89-jährigen Frau zu einer Haftstrafe von zwei Jahren wegen des Leugnens des NS-Völkermordes bestätigt wurde, so sehr bedaure ich jedoch, dass mit der zweiten Entscheidung der Eindruck entstehen kann, dass die bloße Verharmlosung des NS-Völkermordes dagegen nicht strafrechtlich verfolgt werden kann.
Insbesondere von der zweiten Entscheidung geht eine sehr fragwürdige Botschaft in einer Zeit aus, in der rechtspopulistische Parteien und Organisationen immer wieder und sehr bewusst die Grenzen des politischen Anstandes überschreiten. Diese Gruppierungen müssen sich durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, wenn nicht sogar ermuntert fühlen, auch künftig das Unrecht des Nationalsozialismus zu verharmlosen und so faschistisches Gedankengut wieder salonfähig zu machen.
Diese Entscheidung bestätigt unseren Beschluss in Schleswig-Holstein, die personelle und strukturelle Kontinuität nach 1945 in Legislative und Exekutive aufzuarbeiten. Ich finde es beängstigend, dass die Täter, die für die Ermordung von Millionen von Menschen und die Repression eines ganzen Volkes mitverantwortlich gewesen sind, nach 1945 weiterhin die Geschicke unseres Landes maßgeblich mitbestimmen konnten.
Deshalb hätte ich mir vor diesem Hintergrund ein klares Bekenntnis vom höchsten Gericht unseres Staates gewünscht, dass wir auf allen Ebenen bereits der Verharmlosung nationalsozialistischen Unrechtes mit Entschiedenheit entgegentreten. Nur eine wehrhafte Demokratie wird in der Lage sein, nationalsozialistischen Strömungen am Rande unserer Gesellschaft entschieden und erfolgreich entgegenzutreten und dazu gehört eben auch, dass wir bereits die Verharmlosung des NS-Völkermordes ächten und strafrechtlich verfolgen können. Wer das Staatsunrecht des NS-Regimes zwischen 1933 und 1945 leugnet oder verharmlost, der stellt sich gegen unseren freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat und das müssen wir nicht tolerieren.“
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Angelika Balhas (Freitag, 02 November 2018 05:57)
Ich habe diesem Syndikat nicht nur Kinderschändung nach gewiesen und meine Kinder werden trotzdem nicht aus dieser Hölle entlassen. Es gibt wohl kein Gericht mehr, daß auch nur ansatzweise mit den deutschen Gesetzen und einer Rechtsprechung zu tun haben.
Mein Fall mit Beweisen und Vorgehendsweisen ist auf facebook ein zu sehen: Angelika Balhas (die Seite ohne Profilbild)
Team FDP-RZ (Samstag, 03 November 2018 12:34)
Sehr geehrte Frau Balhas,
die FDP ist die Partei der Rechtsstaatlichkeit. Es gibt keinerlei Gründe an der Verfassungsmäßigkeit der rechtlichen Grundlagen zu zweifeln, die für die Entscheidung der Gerichte maßgeblich sind.
Grüße
Team