
Leserbrief zum Beitrag „Zu großer Holzeinschlag“ im Markt vom 29. Januar
Das Bundeswaldgesetz macht sehr eindeutige Vorgaben zum Holzeinschlag. Es darf im Mittel der Jahre nicht mehr eingeschlagen werden, als nachwächst. Dieses Prinzip der Nachhaltigkeit wurde vor mehr als 300 Jahren vom sächsischen Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz formuliert und ist in Deutschland Grundlage aller Waldgesetze. Auch die Kreisforsten befolgen diesen Grundsatz. In der Forsteinrichtung wird dafür nach einer gründlichen Bestandsaufnahme ein Hiebsatz festgelegt, der sicherstellt, dass nicht mehr eingeschlagen wird als nachwächst.
Auch ich habe mir den Wald bei Farchau, den ich seit meiner Kindheit kenne, angesehen. Ohne Zweifel sieht ein Wald im Januar nach einem Holzeinschlag nicht so anheimelnd aus wie ein Wald im Mai ohne vorherigen Holzeinschlag. Entscheidend ist jedoch, dass der Waldboden nicht geschädigt wurde und eine Schädigung der verbliebenen Bäume vermieden wurde. Deshalb wurden zur Schonung der Waldböden Rückegassen angelegt, die gekennzeichnet sind. Dadurch wird das großflächige Befahren der Böden vermieden. Es ist zu erwarten, dass auch im Farchauer Wald trotz Holzernte im Frühling wieder ein reicher Blütenflor die Spaziergänger erfreuen wird.
Die lauenburgischen Wälder zeigen eine einzigartige Artenvielfalt. Mit ein bisschen Glück sind Orchideen und andere seltene Arten zu entdecken. Die Wälder werden nach den Grundsätzen der naturgemäßen Waldwirtschaft bewirtschaftet, die sich zum Ziel gesetzt hat, die natürliche Waldentwicklung zu befördern. Die Zusammensetzung der Baumarten orientiert sich an der natürlichen Zusammensetzung. In den Kreisforsten ist es bis jetzt weitgehend gelungen bei der Bewirtschaftung die Eingriffe in das Ökosystem Wald so durchzuführen, dass die Artenvielfalt erhalten bleibt, die Natur geschützt wird. Es ist Aufgabe des Kreistages dafür durch seine Entscheidung den Rahmen zu geben.


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