Leserbrief
Allerorten wird das Ehrenamt hochgehalten, doch wenn es Ernst wird, werden Ehrenamtler gern einmal im Regen stehen gelassen. So ergeht es derzeit dem Wurftaubenclub Hundebusch e. V. Ratzeburg (WTC). In der letzten Wahlperiode haben CDU und FDP sich gemeinsam für den Erhalt des Schießbetriebs am Hundebusch eingesetzt, Unterstützung versprochen. Doch für die CDU ist das Schnee von gestern.
Die Ungeduld der Grünen hinsichtlich der Sanierung der Schießanlage im Hundebusch ist wenig nachvollziehbar. Schließlich haben sie den Corona bedingten Stillstand doch mitbekommen. Ihnen ist im Übrigen zu empfehlen, die Vorlage der Verwaltung im Ausschuss für Forsten, Energie, Umwelt- und Klimaschutz vom 22. 06. 2020 noch einmal genau nachzulesen. Dort heißt es: „Der erst nach der Umstellung auf Weicheisenschrot gegründete eigenständige Verein WTC kann formalrechtlich nicht für die Bleibelastungen in Anspruch genommen werden.“ Zur Sanierung der Bleibelastung heißt es dort: „Die Kalkung der v. a. durch Munitionsreste verunreinigten Bereiche ist nach dem aktuellen Stand zum Schutz des Bodens angemessen und ausreichend. Diese Einschätzung der Bodenschutzbehörde des Kreises ist durch das Umweltministerium und das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) wiederholt geteilt worden.“ Und weiter schreibt die Bodenschutzbehörde: „Die Kalkung der Fläche vor dem Fangnetz muss derzeit nicht durchgeführt werden, da der pH-Wert des Oberbodens im günstigen Bereich von ca. 7 liegt (2018).“ Das heißt die Grünen fordern die Sanierung einer Fläche, die nicht saniert werden muss und finanzieren soll deren Wunschvorstellung ein Verein, der dafür nicht in Anspruch genommen werden kann. Schlimm, dass die CDU laut LN-Bericht schon Zustimmung signalisiert hat.
Nach dem Aus für den Schießstand der Jäger in Mölln ist es wirklich an der Zeit, dass die beiden betroffenen Vereine sich zusammentun, um im Nordkreis eine gemeinsam betriebene Schießanlage zu errichten. Sie sollten den Kreis beim Wort nehmen, der im Beschluss des Hauptausschusses im Dezember 2019 eine Förderung in Aussicht gestellt hatte.
Zum Hintergrund:
Im Februar 2019 wurde dem WTC ein längerfristiger Pachtvertrag in Aussicht gestellt: „Ein Vertrag über den Weiterbetrieb der Schießanlage über den 30.06. 2019 erfolgt, wenn die bestehende oder eine neue Schießanlage sich ab diesem Zeitpunkt in einem den heutigen umwelttechnischen und umwelt- und immissionsschutzrechtlichen Erfordernissen entsprechenden und von den zuständigen Behörden genehmigten Zustand befindet.“ Der WTC hat im Vertrauen auf eine Vertragsverlängerung nach eigenen Angaben 12 000 € investiert, es wird seit Gründung des Vereins 1. 1. 2017 ausschließlich mit Stahlschroten geschossen, die Netzanlage fängt Stahlschrote, Schrotbecher und Wurfscheibensplitter auf, waffentechnische Erlaubnis ist erteilt, weiterhin liegen vor: Schallmessgutachten, der Immissionsrichtwert wird unterschritten, schieß- und sicherheitstechnisches Gutachten, Genehmigung nach § 67 BImSchG. Eine Grundschuld von 30 000 € wurde als Sicherheit für den Weiterbetrieb auf dem Grundstück des WTC eingetragen.
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